Aktuelle Hinweise

Aktuelle Hinweise zu Corona ("COVID-19/ SARS-CoV-2") und die Auswirkungen auf die anwaltliche Tätigkeit

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,

 

auch unter den Zeichen von Corona sind wir selbstverständlich weiterhin für Sie da. Die Kommunikation im Mandan-tenverhältnis findet – soweit möglich und geboten – auf dem Telekommunikationsweg statt, insbesondere der elek-tronischen Kommunikation (Telefon/ Fax). Auch neue Mandate werden auf diesem Wege aufgenommenen, Ihnen sodann die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt und im persönlichen Gespräch am Telefon die weiteren Einzelheiten geklärt. Für unverzichtbare persönliche Mandantenkontakte gilt in ordnungsrechtlicher Sicht folgendes:

 

Gem. § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 17 der "Vierten Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des  SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (4. SARS-CoV-2 EindV)" vom 08.01.2021 ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes u.a. zur Wahrnehmung von Terminen bei Rechtsanwälten gestattet. Dies bedeutet, dass notwendige und unaufschiebbare Besprechungstermine nach wie vor möglich sind. Um diese mit der größtmöglichen Sicherheit für Ihre und unsere Gesundheit, aber auch den datenschutz- und berufsrechtlichen Bestimmungen entsprechend auszugestalten, bitten wir Sie, dies in Fällen erhöhter Dringlichkeit in jedem Fall rechtzeitig vorher mit uns abzustimmen. Sie erhalten dann selbstverständlich eine Bescheinigung zur Legitimation Ihres Kanzleibesuches ("Passierschein"), mit der Sie sich erforderlichenfalls gegenüber den Ordnungskräften ausweisen können.

 

Wichtige Unterlagen erhalten Sie auch weiterhin per Post. Aufgrund der fokussierten Verlagerung des persönlichen Gesprächs auf die Telekommunikation kann es sein, dass wir nicht immer sofort persönlich zu sprechen sind. Sie haben jedoch jederzeit die Möglichkeit, uns Nachrichten auf dem Anrufbeantworter (Sie erhalten zu diesem Zwecke ein Freizeichen) bzw. die Mailbox oder per Fax oder E-Mail zukommen zu lassen. Über diese Medien sind wir durchweg, d.h. 24 Stunden über, erreichbar. Diese werden, gleichfalls wie der Kanzlei-Briefkasten vor dem Eingang, engmaschig von uns kontrolliert.

 

Diesen Beitrag zu einem funktionierenden Rechtsstaat wollen wir auch weiterhin leisten und persönlich für Sie da sein. Dies bedeutet zunächst, dass die Kanzlei bis auf weiteres geöffnet bleibt. Posteingangs- und Fristenkontrolle werden wie bisher unvermindert aufrechterhalten. Wenngleich auch die Gerichte und Staatsanwaltschaften nach den dortigen Informationen teilweise mit unterschiedlichen Einschränkungen reagieren, so wird doch der Dienstbetrieb als solcher aufrechterhalten. Mit zum Teil unterschiedlicher Intensität und Gewichtung erfolgt dort im Interesse der Verzögerung einer weiteren Ausbreitung des Virus eine Konzentration auf die Kernaufgaben unter Verzicht auf ver-meidbare soziale Kontakte. Gerichtsverhandlungen bleiben dort, wo die Prozessordnung es vorsieht, weiterhin öf-fentlich. Allerdings können diese aufgrund der neuesten Entwicklungen kurzfristig aufgehoben bzw. verlegt werden. Hierüber werden wir Sie in jedem Fall umgehend informieren, wobei dies etwa aus dringlichkeitsbedingt zunächst fernmündlich erfolgt und die schriftliche Abladung im Nachgang an Sie versandt wird, sobald wir sie erhalten haben.

 

Hiermit verbleiben wir,

 

verbunden mit den besten Wünschen für Ihre Gesundheit,

 

Dr. Sabine Veronika Berndt und Mitarbeiter

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